Kartellrecht

Das Kartellrecht lässt sich grob in die Bereiche Kartellverbot, Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und Fusionskontrolle gliedern.

Das Kartellverbot verbietet Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen auf horizontaler (zwischen Wettbewerbern) oder vertikaler Ebene (z. B. zwischen Unternehmen und Lieferant) die Wettbewerbsbeschränkungen von vorneherein bezwecken oder solche bewirken.

Relevanter Markt, Spürbarkeit und Freistellung

Die Einzelheiten sind komplex. Ab wann ist eine Wettbewerbsbeschränkung spürbar? Welcher Markt (sachlich und örtlich) ist überhaupt betroffen? Liegen die Voraussetzungen für eine Freistellung vor?

In der Praxis liegt eine weitere Herausforderung darin, dass die Frage danach, ob ein Verhalten kartellrechtswidrig ist oder nicht, regelmäßig im Wege eine Prognoseentscheidung beurteilt werden muss.

Interne Verantwortlichkeiten und Sensibilisierung

Neben der Schaffung klarer Verantwortlichkeiten innerhalb der Organisation ist daher eine frühzeitige Einbindung der internen Rechtsabteilung bzw. externer Rechtsberater ebenso unterlässlich, wie die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter.